REACH

(Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

  • steht für eine  EG-Verordnung zur Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien),
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z.B. giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt,
  • erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
  • verbietet oder beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe,
  • führt ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe ein,
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche    Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
  • verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
  • errichtet auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte,
  • wird seine Wirkung über einen längeren Zeitraum entfalten. Schätzungsweise 30000 Stoffe müssen über einen Zeitraum von 11 Jahren registriert werden. Zuerst sind diejenigen Stoffe an der Reihe, die in großen Mengen hergestellt werden oder bereits heute als besonderes gefährlich bekannt sind.
    Weitere Informationen:


Verantwortliche Behörden

Europäische Chemikalienagentur
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist die zentrale Schaltstelle von REACH. Sie besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. Sie nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen.

Die Europäische Chemikalienagentur

  • erarbeitet zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten Stellungnahmen zu den von den Stoffen ausgehenden Risiken sowie zu den sozioökonomischen Folgen anvisierter Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Verbote, Beschränkungen, Zulassungen),
  • bildet für den Vollzug und die Überwachung der Chemikaliensicherheit ein Netzwerk mit den Behörden der Mitgliedstaaten,
  • unterhält eine zentrale Stoffdatenbank und erstellt Leitfäden zur Unterstützung der Unternehmen,
  • entscheidet bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten über die toxikologischen und ökotoxikologischen Untersuchungen, die zur Abklärung möglicher gefährlicher Stoffeigenschaften durchzuführen sind,
  • verfügt ansonsten jedoch nur über sehr begrenzte eigene Entscheidungsbefugnisse.
    Weitere Informationen:
    ec.europa.eu/echa: Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur

 

Europäische Kommission
Die Europäische Kommission entscheidet über Verbote oder Beschränkungen bestimmter gefährlicher Stoffe und erteilt Zulassungen für bestimmte Verwendungen besonders gefährlicher Stoffe.

Die Europäische Kommission

  • prüft die Stellungnahmen der Europäische Chemikalienagentur und erarbeitet auf deren Grundlage Maßnahmenvorschläge,
  •  verpflichtet Hersteller und Importeure zur Durchführung bestimmter toxikologischer und ökotoxikologischer Untersuchungen,
  • entscheidet in Fällen, die zwischen den Mitgliedstaaten streitig sind, über die toxikologischen und ökotoxikologischen Untersuchungen, die zur Abklärung möglicher gefährlicher Stoffeigenschaften durchzuführen sind,
  • benötigt für alle oben genannten Maßnahmen die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten.
  • Weitere Informationen:
    ec.europa.eu/environment/chemicals/reach: Internetseite der Europäischen Kommission
  • Bundesstelle für Chemikalien
    Die Bundesstelle für Chemikalien ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt und berät die Hersteller, Importeure und gewerblichen Verwender chemischer Stoffe über ihre Pflichten nach der REACH-Verordnung (REACH-Helpdesk).

Die Bundesstelle für Chemikalien

  • ist das Bindeglied zwischen der Europäischen Chemikalienagentur und den nationalen Bewertungsstellen,
  • informiert die Bevölkerung über Risiken beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, unterstützt die deutschen Mitglieder der Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur.
  • Weitere Informationen:
    www.baua.de: Internetseite der Bundesstelle für Chemikalien
    Bewertungsstellen
    Die Bewertungsstellen sind im Umweltbundesamt (Umweltrisiken), im Bundesinstitut für Risikobewertung (allgemeine Gesundheitsrisiken und Verbraucherschutz) sowie in der BAuA (Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten) angesiedelt und unterstützen die Bundesstelle für Chemikalien.

Die Bewertungsstellen

  • prüfen die von den Stoffen ausgehenden Risken und schlagen Maßnahmen zur Risikoverminderung vor, erarbeiten Empfehlungen zu toxikologischen und ökotoxikologischen Untersuchungen, die zur Abklärung möglicher gefährlicher Stoffeigenschaften erforderlich sind.
  • Weitere Informationen:
    www.umweltbundesamt.de/chemikalien: Internetseite des Umweltbundesamtes
    www.bfr.bund.de: Internetseite des Bundesinstitutes für Risikobewertung

Stand: September 2007

 

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